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Was ist Leasing - Hier erfahren Sie die Grundlagen!
Ein Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Das vom Leasingnehmer zu zahlende Entgelt stellt die Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs des Leasinggegenstandes dar. Die Finanzierungsfunktion tritt neben die Hauptpflicht der Gebrauchsüberlassung und macht die Atypik des Mietvertrages aus.
Anders als beim Barkauf oder dem Ratenkredit bleibt das Leasingobjekt Eigentum des Leasinggebers. Zu den Leasingfähigen Wirtschaftsgütern zählen sowohl bewegliche (Mobilien) als auch unbewegliche (Immobilien) Objekte. Dies können unter anderem Gebäude, Maschinen, Produktionsanlagen, Baumaschinen oder Fahrzeuge sein.
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet "Miete", jedoch gibt es in der Realität einige Unterschiede zwischen der klassischen Miete und dem Leasing. Im Gegensatz zur Miete liegt die Investitionsentscheidung beim Leasingnehmer, d.h. dieser entscheidet frei über Hersteller, Modell und Ausstattung des Fahrzeugs. Neben der gemeinsamen Eigenschaft der Gebrauchsüberlassung auf Zeit, besteht ein weiterer wesentlicher Unterschied beispielsweise darin, dass beim Leasing die Nebenkosten, die Instandhaltung und Versicherung des Leasingobjekts, vom Leasingnehmer getragen werden. So kann der Kunde selbst für die erforderliche Wartung des Fahrzeugs Sorge tragen und sein Versicherungsunternehmen selbst bestimmen. Natürlich kann Sixt Leasing diese Aufgaben gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr für den Kunden übernehmen. Dadurch werden auch die Nebenkosten planbar und absolut transparent für Sie als Kunden.
Zur Berechnung der monatlichen Leasingrate, welche das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs darstellt, wird der sogenannte Finanzleasingfaktor benötigt. Dieser Faktor berechnet sich anhand mehrerer Einflussgrößen wie beispielsweise dem Fahrzeuglistenpreis, den gewährten Nachlässen bzw. Rabatten, dem Jahreszins, dem Restwert des Fahrzeugs, der Vertragslaufzeit und der Laufleistung in Kilometern.
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