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I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt. 2. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sind schriftlich niederzulegen. 3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
II. Preise
1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Mehrwertsteuer innerhalb der vereinbarten Lieferfrist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. 2. Die Preisbindung für das bestellte Fahrzeug beträgt 4 Monate ab Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers. Sollte das bestellte Fahrzeug erst nach Erreichen dieser Frist zur Auslieferung kommen und zwischenzeitlich eine Preiserhöhung seitens des Herstellers stattgefunden haben, muss diese von Käufer Übernommen werden. Diese Preiserhöhung ist dem Käufer in vollem Umfang nachzuweisen.
III. Zahlung
1. Alle Preise sind Barzahlungspreise, Skonto, Rabatte, Zahlung per Scheck und Überweisung sind nicht kalkuliert und würden nur zu Mehrkosten führen. Der volle Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch vier Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersenden der Rechnung vom Käufer zu zahlen. 2. Die Zahlung kann nur in bar oder mit LZB-Scheck (LZB-Scheck nur wenn gesondert schriftlich vereinbart) bei Übergabe des Fahrzeuges vorgenommen werden. 3. Die Zulassungspapiere können nach Absprache, dem Käufer zum Zweck der Zulassung vor der Abholung gesendet werden. Die Zulassungspapiere können nicht fr das Lieferland "Deutschland" vorab ausgehändigt werden. 4. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet. 5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
IV. Lieferung und Abnahme
1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang sämtlicher zur Bestellung erforderlichen Originaldokumente beim Verkäufer.. Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. 2. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien den Verkäufer von der Lieferung. Der Käufer kann mit Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. 3. Bei überschreiten des unverbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als vier Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal vier Wochen zugestehen. 4. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von vier Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige / Rechnung den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen. 5. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werksseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die bliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale, es sei denn, der Hersteller nimmt insbesondere bei Modelljahreswechseln Ausstattungsveränderungen vor. Für den Fall, dass ein bestelltes Ausstattungsmerkmal bei Lieferung fehlen sollte, hat der Verkäufer das Recht der Nachbesserung oder der Kunde, nach Vereinbarung mit dem Verkäufer, Anrecht auf Minderung des Kaufpreises um den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Wertes des Gegenstandes. Der Wert richtet sich nach der Preisliste von car-spezial.net und kann nach Vereinbarung bis zu maximal das 1,5fache des Wertes betragen. Im übrigen gilt das BGB insbesondere 441 Abs. 3. 6. Die Abnahme des Kaufgegenstands hat innerhalb vier Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufernach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert. 7. Besondere Vereinbarung mit Händlern: Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der 4 Tage durch den Händler übernommen und bezahlt so behält sich car-spezial.net das Recht vor, das Fahrzeug gegen Kaufpreiszahlung an den Endkunden zu bergeben. Nach Übergabe an den Endkunden und sofern uns dadurch keine Kosten entstanden sind, sind damit alle gegenseitigen Forderungen abgegolten. 8. Der Käufer meldet das Fahrzeug auf die beim Vertragsabschluss genannte Person an.
V. Garantie
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig auszuliefern. Bei Auslieferung wird dem Kunden eine vom autorisierten Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. ein Garantieheft in Landessprache übergeben. 2. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerks.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. 2. Für Verträge mit Vermittlern oder Händlern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die Rechte an dem Kaufgegenstand beim Verkäufer verbleiben und der Vermittler oder Händler das Eigentumsrecht an uns abtritt und der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Verkäufers (car-spezial.net) bleibt! Der Endkunde ist vom Vermittler oder Händler darüber in Kenntnis zu setzen.
VII. Haftung
1. Der Verkäufer haftet für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VIII. Schlussklausel
1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
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